Egal ob Neubau, Sanierung oder Renovierung, die Abnahme ist sowohl für Auftraggeber als auch für Auftragnehmer DER entscheidende Wendepunkt für das laufende Vertragsverhältnis. Nach der Abnahme gehen alle mit dem Bauwerk (oder dem jeweiligen Gewerk) verbundenen Risiken auf den Bauherrn über (mit Ausnahme von versteckten Mängeln).
Nicht immer sind Bauherren (fachlich) derart professionell aufgestellt, um alle relevanten Mängel zu erkennen und gegenüber den ausführenden Unternehmen geltend zu machen (vor allem kleine, private Bauherren). Hierbei geht es nicht ausschließlich um die „anerkannten Regeln der Technik“, es geht auch und vor allem darum, was vertraglich vereinbart wurde. Vertragliche Vereinbarungen können im Hinblick auf Qualität und Quantität durchaus auch höhere Anforderungen bedeuten als von den „anerkannten Regeln der Technik“ gefordert.