Wer den Kauf einer Eigentumswohnung in Betracht zieht übersieht oft, dass dabei auch ein Anteil am Grundstück und am Gebäude erworben wird. Es wird hier zwischen Sonder– und Gemeinschaftseigentum unterschieden. […]

Wer den Kauf einer Eigentumswohnung in Betracht zieht übersieht oft, dass dabei auch ein Anteil am Grundstück und am Gebäude erworben wird. Es wird hier zwischen Sonder– und Gemeinschaftseigentum unterschieden. Die Eigentumswohnung ist Ihr Sondereigentum und damit liegt die Verantwortung und das Risiko bei der Abnahme und für die Instandhaltung bei Ihnen allein. Anders sieht es beim Gemeinschaftseigentum aus. Hier ist die „Gemeinschaft“ der Eigentümer verantwortlich für Instandhaltung und Modernisierung. Dies betrifft alle Bestandteile der Immobilie, die für allen Parteien zugänglich sind und genutzt werden, beispielsweise Treppenhäuser, Waschkeller, Fassade und Außenanlagen etc. Vor allem bei Neubauten ist daher eine Abnahme des Gemeinschaftseigentum für alle Eigentümer unumgänglich.

Als unabhängiger Sachverständiger begleite ich Sie gerne bei der Abnahme Ihrer Eigentumswohnung und bei der Abnahme des Gemeinschaftseigentums, egal ob Neubau oder Altbau.